Nützliche Früchte
Die Einsetzung des Imams ist uns Gehorsamspflicht
Adud ad-Din al-Idschī sagte (in al-Mawāqif): "Die Einsetzung des Imams ist uns Gehorsamspflicht... Was aber seine Gehorsamspflicht betrifft, so gibt es zwei Gründe: Erstens, es wurde übereinstimmend von den Muslimen in der ersten Generation nach dem Tod des Propheten überliefert, dass es unmöglich ist, dass die Zeit ohne einen Imam vergeht, bis Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, in seiner Predigt sagte: O, Muhammad ist gestorben, und diese Religion braucht jemanden, der sie aufrechterhält. Also beeilten sich alle, dies anzunehmen, und ließen die wichtigsten Dinge dafür liegen, nämlich die Beerdigung des Gesandten Allahs. Und die Menschen haben dies in jeder Epoche bis zu unserer Zeit beibehalten, nämlich die Einsetzung eines Imams, dem in jeder Epoche gefolgt wird... Zweitens, weil es die Abwehr eines vermuteten Schadens beinhaltet, und das ist einstimmig Pflicht. Die Erklärung ist, dass wir mit fast sicherer Gewissheit wissen, dass der Zweck des Gesetzgebers bei dem, was er an Transaktionen, Eheschließungen, Dschihad, Strafen, Verrechnungen und der Zurschaustellung der Zeichen des Gesetzes an Feiertagen und Freitagen vorgeschrieben hat, nur Vorteile sind, die den Geschöpfen im Leben und im Jenseits zugute kommen, und das wird nur durch einen Imam erreicht, der vom Gesetzgeber eingesetzt wird, auf den sie sich in dem, was sie betrifft, beziehen...".
O Allah, segne unseren Herrn Muhammad und seine ganze Familie und seine Gefährten.
Friede, Barmherzigkeit und Segen Allahs seien mit euch.