Wisset, ihr Muslime!
Folge achtzehn
dass die Herrschaft in den frühen Epochen zwei Teile hatte: die Herrschaft über das Gebet und die Herrschaft über die Kharaj (Grundsteuer). Daher finden wir in den Geschichtsbüchern zwei Ausdrücke, wenn über die Herrschaft der Emire gesprochen wird: Erstens: das Emirat über das Gebet, und zweitens: das Emirat über das Gebet und die Kharaj, d. h. der Emir ist entweder der Emir über das Gebet und die Kharaj, oder nur der Emir über das Gebet, oder nur der Emir über die Kharaj. Die Bedeutung des Wortes Gebet in der Herrschaft oder dem Emirat ist nicht nur das Vorbeten der Menschen im Gebet, sondern es bedeutet die Herrschaft über sie in allen Angelegenheiten außer dem Geld. Das Wort Gebet bedeutete also die Rechtsprechung mit Ausnahme des Einzugs von Geldern. Wenn der Wali das Gebet und die Kharaj vereinte, war seine Herrschaft allgemein, und wenn sie seine Herrschaft auf das Gebet oder die Kharaj beschränkten, war seine Herrschaft speziell.
