Serie "Das Kalifat und das Imamat im islamischen Denken"
des Schriftstellers und Denkers Thaer Salama – Abu Malik
Die fünfundsiebzigste Folge: Verfassungsrecht, Verfassung und Verwaltungs- und Strafgesetze – Teil 2
Um den Vergleich zu ermöglichen, haben wir die positiven Regierungssysteme untersucht und mit den islamischen Rechtsvorschriften bezüglich des islamischen Staates verglichen, mit dem Ziel, nachzuweisen, dass die islamischen Rechtsvorschriften die Bestimmungen bezüglich des Staates, die die Grundlage des Kalifatsystems bilden, im Detail erläutert haben, um damit zu belegen, dass das Kalifatsystem ein göttliches System ist. Ebenso werden wir die Einzigartigkeit und Erhabenheit des islamischen Systems gegenüber den positiven Systemen im Bereich des Staates und seiner Organisation feststellen. Wir haben die positiven Regierungssysteme in Bezug auf die politischen Systeme untersucht, auf deren Grundlage die Form des Staates, seine Verantwortlichkeiten und die Frage, wem die Souveränität gehört, bestimmt werden. Wir haben die übrigen Fragen, auf deren Grundlage der Staat einen bestimmten Charakter annimmt, und das, was von diesen Konzepten allgemein ist, fallen gelassen, da es sich um verfassungsmässige Bestimmungen handelt, die von der Hizb ut-Tahrir in einem Verfassungsentwurf für den islamischen Staat formuliert wurden1. Was die detaillierten Bestimmungen betrifft, so sind die Bücher des Fiqh und der Justiz voll davon, was einen wertvollen intellektuellen Reichtum darstellt, der in der Geschichte der Menschheit seinesgleichen sucht!
Wir haben gesehen, dass diese Staaten, die auf Gesetzen basieren: d.h. der Rechtsstaat2, der als Verfassungssystem3 bezeichnet wird, in dem der Staat das "Verfassungsrecht"4 erlässt, d.h. das Recht, das auf die politischen Systeme und Institutionen angewendet wird, und das Recht, nach dem der Staat in seinem politischen Leben vorgeht. Und dann die Verfassung5, d.h. das Verfassungsdokument, das sich auf einen bestimmten Staat bezieht und die Bestimmungen des Staates und seiner politischen Organisation enthält, insbesondere die Organisation der Legislative und ihre Beziehung zur Exekutive sowie die Rechte und Freiheiten der Einzelnen, und im Gegensatz zum Verfassungsrecht gibt es das Privatrecht, und die Beziehung des Verfassungsrechts zum Privatrecht ist relativ schwach, da sich das erste mit dem Regierungssystem im Staat, seiner Form und seiner Autorität befasst, während sich das zweite mit den Beziehungen zwischen Einzelpersonen und privaten juristischen Personen und dem Staat als normale Person befasst, nicht als Inhaber öffentlicher Autorität und Souveränität.6
Wie Sie feststellen werden, beziehen sich diese Ideen auf die allgemeine Form und das System des Staates sowie auf seine Autoritäten und die Art und Weise, wie sie aufrechterhalten werden. Von hier aus können wir zwischen dem Regierungssystem im Islam und den positiven Systemen in Bezug auf ihre Verfassungen und Verfassungsgesetze unterscheiden. Wir werden die Diskussion über die besonderen Gesetze, d.h. die Gesetze, die die Beziehungen zwischen Einzelpersonen regeln und ihr Verhalten regeln, auf später verschieben, so Gott will.
Wir stellen fest, dass es im Koran und in der Sunna detaillierte Ideen gibt, die diese Ideen behandeln, wie wir vorhin erwähnt haben,
1- Siehe: Verfassungsentwurf des Kalifatsstaates der Hizb ut-Tahrir. Siehe auch: Einleitung zur Verfassung oder die Gründe dafür - Erster Teil, Einleitung zur Verfassung oder die Gründe dafür - Zweiter Teil, aus den Veröffentlichungen der Hizb ut-Tahrir.
2- Die Elemente des Rechtsstaates: das Prinzip der Gewaltenteilung (ein irreführendes Prinzip, das nicht der Realität entspricht, da sich die Gewalten in allen demokratischen Systemen eklatant überschneiden, da die Regierungspartei die höchste Anzahl an Stimmen bei den Parlamentswahlen erhält und somit die Regierung bildet, womit sich die Legislative (Parlament) mit der Exekutive (Regierung) überschneidet, und so weiter, finden Sie Dutzende von Beispielen, die die Verankerung der Nicht-Trennung der Gewalten zeigen!), und die Kontrolle der Verfassungsmässigkeit der Gesetze und die Kontrolle der Verwaltungshandlungen.
3- Das Verfassungssystem, d.h. das freie System, d.h. die Verfassungsregierung im Staat. Siehe Forum der Juristen.
4- Das Verfassungsrecht ist eine Sammlung von Prinzipien, Bestimmungen und Regeln, die sich auf die Grundlagen beziehen, auf denen der Staat aufgebaut ist, sowie auf die Organisation der Regierung und ihren Ablauf im Inneren, und diese Prinzipien, Regeln und Bestimmungen bilden die wichtigsten rechtlichen Daten in Bezug auf die Regierung innerhalb des Staates. Diese Daten sind oft in einem schriftlichen Dokument enthalten, d.h. einer Verfassung, aufgrund ihrer formalen Merkmale und ihres Inhalts. Das Verfassungsrecht ist also eine Sammlung grundlegender Rechtsnormen, die Folgendes verdeutlichen:-
1- Die Grundlagen, auf denen das Regierungssystem im Staat basiert. (Quelle der Souveränität: legitim, individuell, Minderheit, Volk...),
2- Wer regiert? (Kalif? Premierminister? König?) Und wie regiert er? (Kalifat, Monarchien oder Republiken) und die Art und Weise, wie das Staatsoberhaupt gewählt wird (Treueeid, direkte Wahl...),
3- Die Verantwortlichkeiten der Regierung und der Umfang dieser Verantwortlichkeiten, ihre Autoritäten und Grenzen. (Konzentration der Macht oder Verteilung auf die Herrscher (absolute oder beschränkte Regierungen), das Ausmass der Unterwerfung unter das Gesetz (ein Staat über dem Gesetz, Willkürherrschaft, Legalität)
4- Die Pflichten und Rechte des Regierten und wie er seine Pflichten erfüllt und die Garantien für seine Rechte erhält.
5- Die Verfassung ist das oberste Gesetz, das die grundlegenden Regeln für die Form des Staates (einfach oder zusammengesetzt) und das Regierungssystem (Kalifat, Monarchie oder Republik...) und die Form der Regierung (präsidial oder parlamentarisch...) festlegt und die öffentlichen Gewalten darin in Bezug auf Zusammensetzung, Zuständigkeit und die Beziehungen zwischen den Gewalten und die Grenzen jeder Gewalt und die grundlegenden Pflichten und Rechte von Einzelpersonen und Gruppen regelt und die Garantien für sie gegenüber der Autorität festlegt. Siehe: Wikipedia.
Das Verwaltungsrecht: beschränkt sich auf die Umsetzung der verfassungsmässigen Prinzipien und Regeln, und das Verfassungsrecht steht in Beziehung zum Strafrecht, das seine Bestimmungen ebenfalls aus den verfassungsmässigen Regeln und Prinzipien ableitet und dessen Ziel es ist, das Regierungssystem als Ganzes vor Angriffen von Einzelpersonen oder Herrschern zu schützen.
6- Siehe Forum der Juristen